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AGB's

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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Maxiv-Möbel, Nürnberg-Fischbach

1.Geltungsbereich

1.1

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Fa. Maxiv-Möbel gelten für die gesamte gegewärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung und insbesondere für Vereinbarungen über alle Produkte, die auf der Internetseite unter der URL http://www.maxiv-moebel.de sowie den dazugehörigen Unterseiten (sog.Second- and Third-Level-Domain) nach dem Fernabsatzgesetzt angeboten werden.

1.2

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingunen sind natürliche Personen, mit denen Maxiv-Möbel in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Maxiv-Möbel in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Maxiv-Möbel stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1

Die Angebote der Maxiv-öbel erfolgen freibleibend und stellen die Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

2.2

Eine Bestellung des Kunden is eine bindendes Angebot, das die Maxiv-Möbel binnen zwei Wochen durch schriftliche oder eleketronischer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware annehmen kann.

2.3.

Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und auf Verlangen des Kunden nebst vorliegenden AGB's per e-Mail zugesandt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1

Die Preise der Maxiv-Möbel gelten ab Auslieferungslager und sind Abholpreise. Ausgeschlossen sind die Versandkosten beim Versendungskauf und Montagekosten.Versandkosten inner- und außerhalb Deutschlands werden dem Kunden auf Wunsch gesondert mitgeteilt und in Rechnung gestellt.

3.2

Rechnung der Maxiv-Möbel sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sind netto ohne weitere Abzüge bei Empfang der Ware zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

3.3.

Der Vertragspartner kann die Rechnung mittels Nachnahme (zzgl. Gebühr 15,--€, bei Versand), Bar oder bei Abholung per EC-Karte zahlen.

3.4

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Maxiv-Möbel Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über den Basiszins verlangen. Je nach Dauer des Zahlungsverzuges berechnet die Maxiv-Möbel Mahngebühren in Höhe zwischen 5,--€ und 15,--€ je Mahnstufe.

3.5

Der Vetragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1

Die Lieferzeiten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Fa. Maxiv-Möbel .

4.2

Sämtliche Lieferungen und Abholungen erfolgen ab Lager der Fa. Maxiv-Möbel.

4.3

Maxiv-Möbel ist zu Teillieferung berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind und angenommen werden darf, dass die verbleibende Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt sichergestellt ist.

4.4

Aufstellung und Montage erfolgt durch den Kunden. Montageservice bieten wir gegen Berrechnung auf Kundenwunsch an. Handelt es sich bei Lieferung um grössere Möbelstücke hat der Kunde die Anfahrt per LKW zur Lieferanschrift und die Anlieferung durch Eingänge und Treppenhäuser bis in die Wohnung mit den üblichen Mitteln des Möbeltransportes zu ermöglichen bzw. sicherzustellen.

4.5

Bei Lieferverzögerung durch höhere Gewalt oder sonstigen durch Maxiv-Möbel unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Hindernisse wie z.B. Streick, rechtmäßiger Aussperrung, Bürgerkrieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Energie- und Rohstoffmangel oder nicht zu vertretender, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung kann die Fa. Maxiv-Möbel die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.Wird er MAxiv-Möbel die Lieferung infolge des Hindernisses dauerhaft, mindestens aber für einen Zeitraum von 6 Monaten unmöglich, wird sie von ihrer Leistungspflicht frei. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzuterten.

4.6

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergans und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungsverkauf mit der Uaslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zu Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstatt auf den Verkäufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergans oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungsverkauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer in Annahmeverzug befindet.

5. Rückgaberecht

5.1

Maxiv-Möbel gewährt dem Käufer ein 21tägiges Rückgaberecht ab Erhalt der Sache.
Die Rückgabe muss nicht begründet werden und kann durch Zurücksendung der Ware an oder wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch schriftl. Rücknahmeverlangen gegenüber Maxiv-Möbel, Dickensstr.2, 90475 Nürnberg-Fischbach, ausgeübt werden.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Sache oder des schrfitl. Rücknahmeverlangens.

5.2

Der Käufer ist bei Ausübung des Widerrufsrechtes zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versendet werden kann. Bei einem Bestellwert bis zu 40,--€ hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zutragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der Bestellten entspricht.

5.3

Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung hat der Käufer bei Rücksendung Wertersatz zuleisten. Der Käufer darf die Ware nur vorsichtig und sorgsam prüfen.
Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als "Neu" verkauft werden kann, hat der Verkäufer zu tragen.

5.4

Bezüglich Ware die nach den individuellen Vorstellungen des Käufer´s angefertigt oder angepasst werden, ist ein Wiederrufsrecht bzw. Rückgaberecht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ware, welche nach dem Vorgehen von "Preisjägern, Scheinkäufer und ähnlichen Spasskäufern" bestellt und geliefert werden.

6. Rechte des Vertragspartners bei Mängeln

6.1

Zur Feststellung etwaiger Mängel hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mängel zeigt, ist dies Maxiv-Möbel binnen zwei Wochen in schriftlicher Form mitzuteilen. Unterbleibt die Anzeige oder ist sie verspätet, ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

6.2

Ist der Käufer Unternehmer,leisten wir für Mängel zunächst nach unsrer Wahl Gewähr für Nachlieferung oder Ersatzlieferung.

6.3

Dem Käufer obliegt es, Maxiv-Möbel innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich zu unterrichten. Maßgebend für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung. Verstösst der Käufer schuldhaft dieser Obligenheit, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Festellung des Mangels. Bei arglistiger Täuschung durch axiv-Möbel trifft dies nicht zu. Wurde der Käufer durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweisspflicht.

6.4

Erweisst sich die Ware als Mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

6.5

Maxiv-Möbel kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, daß der Käufer einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil der vertraglich geschuldeten Vergütung entrichtet.Maxiv-Möbel kann die gewählte Art der NAchbesserung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnissmäßigen Kosten zu erfüllen ist.

6.6

Schlägt eine Nachbesserung durch Maxiv-Möbel (oder durch Maxiv-Möbel ermächtigten Personen) fehl, wird sie verweigert oder erbringt Maxiv-Möbel die Nacherfüllung nicht innerhalb einer durch den Käufer angemessenen Frist, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis im Verhältnis zum Mangel zu mindern.

6.7

Dem Käufer stehen keine Rechte wegen Mängel zu, die durch eine Produktvorschrift(Lagerung,Pflege,Bedienung usw.) nicht entsprechende Behandlung der gelieferten Ware seitens des Vertragspartner oder Dritter verursacht wurden.

6.8

Wählt ein Käufer wegen Rechts- oder Sachmängel nach gescheiterter Nachbesserung den Rücktritt vo Kaufvertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu.
Wählt der Käufer nach gescheiterter Nachbesserung Schadensersatz, belibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware.

6.9

Die Ansprüche des Käufers auf Nacherfüllung verjährt nach Ablauf von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der erfolgten Lieferung. Bei Unternehmer innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Lieferung.
Bei gebrauchter Ware berträgt die Verjährungs-Frist 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

6.10

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Prduktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

6.11

Ist eine von uns gelieferte Monatgeanleitung mangelhaft, beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung und dies auch nur, wenn die Mangelhaftigkeit der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Monatge entgegensteht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1

Die gelieferte Ware bleibt bis zur volständigen Bezahlung Eigentum von Maxiv-Möbel. Bei Verträgen mit Unternehmen geht das Eigentum an der Vorbehaltsware erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über.

7.2

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu verabreiten oder umzugestallten. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Erwirbt ein Dritter Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstehende Rechte an Maxiv-Möbel ab, die dem Kunden durch eine Weiterveräußerung gegn einen Dritten erwachsen. Maxiv-Möbel nimmt die Abtretung an.Der Kunde ist verpflichtet Maxiv-Möbel unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich des Sicherungsgutes eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist.

7.3

Der Kunde isr verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und eventuel erforderliche Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

7.4

Maxiv-Möbel ist berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzuges oder Verletzung der v.g. Z. 7.2/7.3 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

8. Haftungsbeschränkung

8.1

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Maxiv-Möbel auf den nach Art der Ware vohersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durschnittsschaden. Dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Maxiv-Möbel.
Gegenüber Unternehmen besteht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten keine Haftung.

8.2

Ziff. 8.1 lässt Ansprüche eines Kunden aus der Produkthaftung oder Ansprüche gegenüber Maxiv-Möbel wegen zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden unberührt.

8.3

Schadensersatzansprüche eines Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei groben Verschuldens seitens Maxiv-Möbel.

9. Verschiedenes

9.1

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hüttlingen. Dasselbe gilt, wenn vom Kunde kein allgemeinener Gerichtsstand in Deutschland, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt ist. Das Gleiche gilt für den Fall, daß der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltaus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

9.2

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Besteimmungen und Vertragsbestandteile nicht. An die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Bei Lücken dieser Vereinbarung ist ebenso zu verfahren.

9.3

Die für die Geschäftsabwicklung nötigen personenbezogenen Daten werden gespeichert und im Rahem der Vertragsabwicklung gegebenenfalls an damit verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich (gem. Datenschutzaufl.) behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung erfolgt ein Datenaustausch mit Auskunfteien.
Informationen diesbezügliche beziehen wir von der Creditreform, Deutschland.
Alle Auflagen gem. Datenschutz werden selbstverständlich beachtet.

Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform  oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.

Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

 

Firma MAXIV-Massivholzmöbel

Inhaber Claude Sadl

Fischbacher Hauptstr. 228

 

90475 Nürnberg

 

Tel.: 09122/8897-480

Fax: 09122/8897-480

Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.


Maxiv-Massivholzmöbel

 

Inhaber: Claude Sandl
Fischbacher Hauptstr. 228
90475 Nürnberg

 

MAXIV-Massivholzmöbel - Fischbacher Hauptstr. 228 - 90475 Nürnberg-Fischbach   ^^top^^